LIKIV-Summe für eine Leistung

Gesetzlich vereinbarter Betrag, den ein Leistungserbringer (z. B. Arzt, Physiotherapeut, ...) für die Erbringung dieser Dienstleistung in Rechnung stellen kann.

Drittzahler-Regelung oder Abtretungserklärung

Bei der Drittzahler-Regelung oder auch Abtretungserklärung, überweist der Versicherungsträger das Honorar direkt an die Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, ...). Der Anspruchsberechtigte muss diesen Betrag nicht mehr vorstrecken. Er muss nur den Eigenanteil bezahlen.

Eigenanteil der Unterkunftskosten = gesetzlicher Eigenanteil pro Tag/Leistung

Jeder Patient zahlt einen Eigenanteil für die Unterbringung/Leistungen. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und hängt von Ihrer Versicherbarkeit als Leistungsempfänger im Krankenhaus ab. Die Höhe dieses gesetzlichen Eigenanteils pro Tag (ab dem 1., ab dem 2. und ab dem 91. Tag) Ihrer Aufnahme finden Sie in der:

Zimmerzuschlag (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer)

Der Zimmerzuschlag beträgt 75 € pro Tag für ein Einzelzimmer. Für ein Doppel- oder Mehrbettzimmer zahlen Sie keinen Zimmerzuschlag. (dd. Januar 2015) 



Alle Informationen finden Sie auch in der:

Honorar (Honorar, Honorarzuschläge)

Zuschlag für eine Leistung: Betrag, der dem Patienten zusätzlich zum LIKIV-Betrag in Rechnung gestellt wird (z. B. durch Dekonventionierung des Arztes, durch bestimmte Zimmerwünsche des Patienten, ...). Der Preis hängt von Ihrer Zimmerwahl ab. Wenn Sie ein Einzelzimmer möchten, müssen Sie einen Zimmerzuschlag zahlen, und die behandelnden Ärzte können bis zu 150 % Zuschlag auf das Honorar erheben. Dies gilt sowohl für die erbrachten Leistungen als auch für anderes Honorar.

Alle Informationen finden Sie auch in der:

Pharmazeutische Kosten (Arzneimittelpauschale)

Jeder Patient zahlt einen pauschalen Beitrag von0,62 €pro Tag für die erstattungsfähigen Arzneimittel (Apotheke). Dies wurde von der LIKIV festgelegt.Die nicht erstattungsfähigen Arzneimittel und Produkte werden dem Patienten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das bezieht sich auf Arzneimittel, Implantate, Prothesen und nicht-implantierbare medizinische Hilfsmittel. Unabhängig von der Art des Zimmers können diese Kosten teilweise oder vollständig vom Patienten getragen werden. Diese Kosten hängen von der Art und den Materialien und Produkten ab, die der Patient auswählt oder der Arzt verschreibt. Die Preise für diese Materialien oder Produkte können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder im Krankenhaus auf einfache Anfrage erfahren. (September 2014) 



Alle Informationen finden Sie auch in der:

Erstattungssatz für eine Leistung

Teil des LIKIV-Betrags, der von der Krankenkasse erstattet wird.

Konventionierung (Tarifvereinbarung)

Die Krankenkassen vereinbaren die Preise mit den Ärzten, damit der Patient nach dem Arztbesuch keine böse finanzielle Überraschung erlebt.Wenn ein Arzt diesen Vereinbarungen zugestimmt hat, ist er oder sie konventioniert.

Überall im Krankenhaus wird man zu Konventionstarifen behandelt und untersucht, mit Ausnahme vonNMR-Untersuchungen. Diese Tarife sind im Wartezimmer der Untersuchungsräume ausgehängt.

Sie erhalten eine Liste der Produkte und Dienstleistungen, die keine rein medizinische Indikation haben, mit den entsprechenden Tarifen bei derAbteilung Aufnahme und Anmeldung.