Zentrale Haftung
Gemäß Artikel 30 des Gesetzes über Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen hat jeder Patient das Recht, vom Krankenhaus Informationen über die Art des Rechtsverhältnisses zwischen dem Krankenhaus und den dort tätigen Fachkräften zu erhalten. Die zentrale Haftung für die Einhaltung der Rechte des Patienten durch den Behandler liegt beim Krankenhaus. Wenn Sie Informationen über das individuelle Rechtsverhältniszwischen dem Krankenhaus und einer bestimmten Fachkraft (Arzt, Krankenschwester, ...) wünschen,können Sie diese bei derOmbudsstelle anfordern. Bitte geben Sie den Namen der Fachkraft deutlich an. Sie können die Informationen immer anfragen, auch nach der Behandlung durch die Fachkraft. Sie können dies schriftlich oder mündlich tun.
Jeder Gesundheitsdienstleister, der nicht von der Haftpflicht des Krankenhauses abgedeckt ist, hat sich vertraglich zu einer Versicherung verpflichtet, um seine zivilrechtliche Haftung zu decken. Die meisten Ärzte des AZ Jan Portaels sind der Gruppenversicherung „Berufshaftpflicht für Ärzte“ angeschlossen.
Sie können diese Informationen jederzeit bei der Ombudsstelle anfordern. Für Leistungserbringer, die unter die Haftung des Krankenhauses fallen, hat das Krankenhaus selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.
Berufsgruppe | Satzung | Fallen unter die Haftung des Krankenhauses |
Ärzte | Selbstständig | Nein |
Krankenschwestern, Hebammen, Pflegepersonal |
Angestellte | Ja |
Physiotherapeuten und Logopäden | Angestellte oder Selbstständige | Nein |
Apotheker | Angestellte | Ja |
Fußpfleger und Osteopathen | Selbstständig | Nein |